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Anmeldung
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Teilnahme an Veranstaltungen
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Absage von Veranstaltungen
Programmänderung
Rücktritt von Veranstaltungen
Haftung
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Stand: 12.12.2011
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Mit Erscheinen des VHS-Programms können Sie sich für alle Veranstaltungen, bei denen nicht ausdrücklich »Abendkasse« angegeben ist, schriftlich anmelden. 
  • Anmeldekarte (pdf) ausdrucken oder aus der Heftmitte heraustrennen und ausfüllen. 
  • Einzugsermächtigung erteilen.
  • Sollten Sie Anspruch auf eine Ermäßigung der Kursgebühr haben, legen Sie bitte Ihren Bewilligungsbescheid als Kopie der schriftlichen Anmeldung bei. 
  • Anmeldung an die VHS senden oder faxen (02064-17096) bzw. in die VHS-Briefkästen am Gebäude bzw. im Gebäude (2. Etage) einwerfen. 
  • Schriftliche Anmeldungen können nur mit erteilter Einzugsermächtigung bearbeitet werden. 

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Ihre Anmeldung wird sofort in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit Gebührenquittung, und sind damit verbindlich angemeldet. 
Sollte Ihr gewünschter Kurs ausgebucht sein, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Ihr Konto wird erst dann belastet, wenn feststeht, dass Ihr Kurs stattfindet. 
öchten Sie sich trotz der Vorzüge des schriftlichen Verfahrens lieber persönlich anmelden, sind wir ab Montag, dem 19. Dezember 2011, in den VHS - Geschäftsstellen während der Öffnungszeiten für Sie da. 
Bedenken Sie aber, dass Ihre Wunschveranstaltung zu diesem Zeitpunkt bereits ausgebucht sein kann. 
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An den VHS-Veranstaltungen teilnehmen kann jeder nach Vollendung des 16. Lebensjahres.
Bei verschiedenen Kursen ist allerdings ein bestimmtes Vorwissen erforderlich.
Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch.
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Wenn Sie einen Bewilligungsbescheid über Gewährung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II vorlegen, werden Ihnen die Veranstaltungsgebühren ermäßigt. Außerdem kann in besonderen Härtefällen eine Gebührenermäßigung beim Verwaltungsleiter beantragt werden.
Nicht ermäßigt werden Fahrten und Reisen, das Literaturfrühstück und alle mit „
–Z” gekennzeichneten Veranstaltungen. Eventuelle Materialkosten müssen immer in voller Höhe gezahlt werden
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Über die allgemeine Anmeldebescheinigung hinaus können Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung mit Kursinhalt erhalten. Sie wird auf Ihren Wunsch hin nach Kursende gegen eine Gebühr von EUR 5,00 von der VHS ausgestellt.
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Eine Veranstaltung fällt aus, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder sonstige organisatorische Gründe dies notwendig machen; Ihr Konto wird nicht belastet. Wenn Sie bar bezahlt haben,  wird die Gebühr gegen Vorlage der Quittung ausgezahlt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. In der Regel findet der erste Veranstaltungstermin jedoch statt, falls Sie nicht vorher von der VHS eine Absage erhalten.
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Die VHS behält sich vor, aus organisatorischen Gründen Veranstaltungen abzuändern. Bereits angemeldete Teilnehmer werden rechtzeitig informiert. Bei wesentlichen terminlichen Änderungen sind die Teilnehmer berechtigt, bei Erstattung der Gebühr von der Anmeldung zurück zu treten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Anmeldungen zu VHS-Veranstaltungen sind nach der Gebührensatzung des VHS-Zweckverbandes verbindlich. Bei Vorliegen außergewöhnlicher Hinderungsgründe können Sie sich jedoch bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abmelden. In diesem Fall wird die Kursgebühr erstattet.
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Die VHS übernimmt keine Haftung für Kursabsagen oder -änderungen, eventuelle Unfälle, Schäden, Verluste, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen, insbesondere an Studienreisen, Fahrten, Führungen, Wochenendseminaren usw., erfolgt auf eigene Gefahr.
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© 2011 VHS-Zweckverband Dinslaken-Voerde-Hünxe