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Auf dieser Seite sollen nach und nach Hinweise auf Ereignisse und Entwicklungen im Bereich der Erwachsenenbildung aufgenommen werden, die für die eine oder den anderen unserer Teilnehmer von Interesse sein könnten... Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe - wenn Sie Berichte oder andere Informationen aus dem Bildungsbereich entdecken, die über den individuellen Bezug hinaus von Bedeutung sind: lassen Sie es uns wissen... Ihr VHS-Team |
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| Stand: 11.07.2011 |
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Bildungsscheck NRW Machen Sie, dass Sie weiterkommen! Nutzen Sie die Förderung durch den „Bildungsscheck NRW“! Der Bildungsscheck ist ein bundesweit einmaliges Instrument, mit dem die nordrhein-westfälische Landesregierung die berufliche Weiterbildung finanziell unterstützt. Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen, die Nachholbedarf bei der Weiterbildung haben. Bilden sich deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fort, übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der Kursgebühren maximal 750 Euro pro Bildungsscheck. Der Bildungsscheck kann für alle berufsbezogenen Angebote wie z.B. Computer-, Rhetorik- oder Sprachkurse genutzt werden und richtet sich an Arbeitnehmer, die seit mindestens zwei Jahren keine Weiterbildung mehr besucht haben. Damit sich die Investition in Weiterbildung für alle Seiten lohnt, ist zum Start eine ausführliche und kostenlose Beratung vorgesehen. Sprechen Sie mit uns und nutzen die kostenlose Information unserer Bildungsberatungsstelle. |
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Bildungsprämie Bund Daneben unterstützt die Bundesregierung die individuelle berufliche Weiterbildung zusätzlich mit den drei Komponenten der „Bildungsprämie”: • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. • Mit dem „Weiterbildungssparen” wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. • Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein. Ansprechpartner in der VHS: Hr. Gerd Drüten, 02064-41350 Hr. Werner Schenzer, 02064-41350 |
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